Sie weilen zu Besuch in Bad Hersfeld und möchten gerne Tennis spielen? Von Mai-September besteht die Möglichkeit, unsere Tennisplätze zu nutzen. Tagsüber (von 7.00 – 15.00 Uhr) dürfte dies kein Problem sein. Auch ab 16.00 Uhr besteht die Spielmöglichkeit, wenn Plätze von Mitgliedern nicht genutzt werden. Besuchen Sie uns einfach auf unserer Anlage, am Kurpark, in Bad Hersfeld. Rufen Sie uns an (06621/2870) oder schicken Sie uns eine E-Mail .
Der Ablauf ist auf der Infotafel – im Eingangsbereich unserer Anlage - beschrieben. Die Stunde kostet pro Platz 15,00 €, egal ob Sie Einzel oder Doppel spielen, wenn keiner der Spielenden
Vereinsmitglied ist. Spielt ein Vereinsmitglied mit Gästen, so sind 10,00 € pro Stunde fällig. Die Gastgebühr ist wie folgt zu entrichten: Betrag in vorhandenes Kuvert – bitte mit Namen und Datum
versehen – in den Tresor geben, der sich an der Infotafel befindet.
Personen, die einen festen Wohnsitz in Bad Hersfeld (einschl. Ortsteile) haben und kein Mitglied in einem Bad Hersfelder Tennisclub sind, dürfen als Gast nicht spielen.
1. Die Tennisplätze sind ganztägig bespielbar. Bei notwendiger Überholung und starkem Regen werden die Plätze gesperrt (Aushang der Sperrschilder). Die Freigabe erfolgt durch ein anwesendes
Vorstandsmitglied oder den Anlagenwart.
2. Die Plätze sind bei Bedarf – insbesondere in der Sommerzeit – vor Spielbeginn ausgiebig zu bewässern. Die automatische Bewässerungsanlage darf ausschließlich vom Anlagenwart oder von einem
beauftragten Vertreter bedient werden.
3. Die Plätze sind nach dem Spielen abzuziehen. Entstandene Unregelmäßigkeiten des Bodens sind mit den zur Verfügung stehenden Geräten auszugleichen.
Die Hinweise zur Platzpflege sind unbedingt zu beachten!
4. Platzzubehörgeräte, wie Dreikant-Scharrierholz, Abziehnetz, Linienbesen, Wasserschlauch etc., sind nach Benutzung an den dafür vorgesehenen Stellen aufzuhängen! Platzbeschädigungen und
Beschädigungen an den Platzzubehörgeräten sind unverzüglich dem Anlagenwart zu melden. Die Beschädigungen können auch in eine Liste eingetragen werden, die sich bei der Belegungsliste
befindet.
5. Gläser dürfen nicht mit auf die Plätze genommen werden.
6. Kindern stehen der Spielplatz und die Grünanlage neben dem Clubhaus zum Spielen zur Verfügung. Bei Unfällen übernimmt der Club keine Haftung. Das Spielen und mherlaufen auf den Spielfeldern
ist grundsätzlich untersagt. Die Erziehungsberechtigten haften für Schäden an clubeigenen Einrichtungen sowie am Eigentum Fremder.
7. Hunde sind nur angeleint auf der Clubanlage zu halten. Ein Mitnehmen auf das Spielfeld ist nicht gestattet.
8. Den Clubmitgliedern stehen vor der Anlage einige Parkplätze zur Verfügung. Hier ist auf ein geordnetes Einparken zu achten. Außerdem ist der Parkplatz hinter der Anlage zu benutzen. Die
vorhandenen Verkehrsschilder sind unbedingt zu beachten.
9. Für Fragen jeder Art sowie bei Beanstandungen stehen die Vorstandsmitglieder und der Anlagenwart zur Verfügung.
1. Spielberechtigung
Spielberechtigt sind aktive Mitglieder und Gäste (siehe Gastspielordnung). Als Gäste gelten Personen, die ihren ständigen Wohnsitz nicht in Bad Hersfeld haben.
2. Spielbeginn, Spielzeit, Spielende
Die Spiele beginnen zu vollen Stunden (8.00 Uhr, 9.00 Uhr, ..16.00 Uhr usw.). Die Spielzeit beträgt für Einzel- und Doppelspiele jeweils 60 Minuten. Die Spiele sind so rechtzeitig vor der vollen
Stunde zu beenden, dass der Platz ordnungsgemäß hergerichtet werden kann. (Unebenheiten glätten, ganzflächig abziehen, Linien säubern – siehe Platzordnung). Geräte an den vorgesehenen Stellen
wieder aufhängen. Trockene Plätze müssen ganzflächig bewässert werden.
3. Platzreservierung
3.1 Regelung des Spielbetriebes auf den Plätzen 1 – 9
3.1.1 Die Plätze 7 – 9 sind für unsere Trainer reserviert. Die Belegung ist sowohl namentlich dem Belegungsplan als auch durch das Schild „Training“ an der Tafel zu entnehmen. Hiervon unberührt
bleiben Abs. 3.2.6 und 3.2.7
3.1.2 Den Trainern stehen für die Durchführung der Trainerarbeit 2-3 Plätze (7-9) unserer Clubanlage kostenlos zur Verfügung. Die Platzpflege muss von den Clubtrainern - oder den Schülern - nach
den Regeln der Platzordnung durchgeführt werden.
3.1.3 Jede Trainerstunde ist von dem Trainer in die Platzbelegungsliste für die Plätze 7 – 9 mit dem Namen des/der Spieler spätestens am Vortage einzutragen. Der Anlagenwart wird diese
reservierten Stunden durch Aushängen der Schilder „Training“ an der Tafel jeweils frühmorgens kennzeichnen. Die vom Trainer nicht reservierten Stunden stehen den Clubmitgliedern im Rahmen der
Reservierungsregelung offen (s. Punkt 8). Wurde vom Sportwart ein namentlicher Trainingsplan erstellt, der im Aushang angebracht ist, entfällt der täglich namentliche Eintrag
durch die Trainer.
3.1.4 Für Trainerstunden an Nichtmitglieder (Gäste) ist die jeweils gültige Gebühr (z.Zt. 5.00 € pro Gast/Stunde) in den Gastspieltresor zu entrichten. Am Gastspieltresor – der sich im
Eingansbereich des Clubs befindet – ist auch der Ablauf für Gastspieler beschrieben.
3.1.5 An Sonn- und Feiertagen besteht für die Plätze 7 – 9 kein Belegungsrecht durch die Trainer. Die Plätze stehen an diesen Tagen den Clubmitgliedern unter Berücksichtigung der üblichen
Reservierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Medenspiele haben Vorrang.
3.1.6 Mannschaftstraining
Plätze für das Training der Mannschaften werden in Absprache mit dem Vorstand reserviert, und zwar ab Saisoneröffnung bis Ende der Medenspiele. Die Trainingszeiten für die gemeldeten Mannschaften
werden durch Aushang bekannt gegeben. Spielerinnen und Spieler, die am Mannschaftstraining teilnehmen, können am Abend des Trainingstages nur die für das Mannschaftstraining reservierten
Plätze nutzen. Hiervon unberührt bleibt Abs. 3.2.6, wobei wiederum Mitglieder Vorrang haben, die an diesem Tag noch nicht gespielt haben.
3.1.7 Turniere
Die Turniere werden rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben und die entsprechenden Plätze vom Anlagenwart reserviert. Freundschaftsturniere sind rechtzeitig mit einem Vorstandsmitglied
abzusprechen, das die Reservierung veranlassen wird.
3.2 Allgemeine Platzreservierung
3.2.1 Um einen geordneten und reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, wird neben der Festlegung des Spielbeginns und der Spielzeit auf volle Stunden (siehe Ziffer 2) eine Platzreservierung
bestimmt.
3.2.2 Die Platzreservierung ist zwingend und gilt für die gesamte Saison.
3.2.3 Jedes aktive Clubmitglied hat oder erhält gegen Bezahlung ein Namensschild. Außerhalb der jeweiligen Spielstunde muss das Namensschild im Besitz des Mitgliedes bleiben.
3.2.4 Wochen-Platzreservierung
Jedes Mitglied hat das Recht, pro Woche eine feste Stunde zu reservieren. Patenstunden von Tennispaten werden nicht angerechnet. Die Reservierung erfolgt durch Eintragung in die am Clubhaus
ausliegende Belegungsliste, und zwar jeweils für die laufende Woche (Wechsel am Montag, morgens). In diesem Plan sind für jede Stunde die Vor- und Nachnamen des Spielers und des Partners mit
Druckschrift (deutlich lesbar) einzutragen. Für beide Spieler ist damit die Festreservierung für die laufende Woche abgegolten. Die durch Festreservierung belegten Stunden werden täglich vor
Beginn des Spielbetriebes durch schwarze Schilder an der Belegungstafel gekennzeichnet. Die Spieler mit Festreservierung haben vor Spielbeginn ihre Namensschilder gegen das schwarze Schild
auszutauschen. Bei Verstoß, z.B. nicht leserliche Eintragung, keine zwei Spieler angegeben, zweite Eintragung der Woche etc., wird die Eintragung in der Belegungsliste am Vorabend gestrichen und
kein Reservierungsschild ausgehängt. Fällt eine
Wochenplatzreservierung durch Regen aus, so kann in der gleichen Woche eine Ersatzstunde reserviert werden.
3.2.5 Tages-Platzreservierung
Die tägliche Platzreservierung erfolgt durch Anbringen der magnetischen Namensschilder an der Belegungstafel, und zwar durch beide bzw. vier Spielpartner. Die Namensschilder sind an dem
gewünschten Platz und der gewünschten Spielstunde anzubringen. Die Reservierung kann frühestens eine Stunde vor der vorgesehenen
Spielzeit erfolgen.
3.2.6 Ist der reservierte Platz (Ziffer 3.2.4 oder Ziffer 3.2.5) fünf Minuten nach der jeweiligen Zeit nicht belegt, steht der Platz einem anderen spielberechtigten
Mitglied zur Verfügung.
3.2.7 Täglich hat jedes Mitglied Anrecht auf 2 Spielstunden. Hat es bereits gespielt, hat das Mitglied Vorrecht, das noch nicht gespielt hat. Es ist eine maximale
Spielzeit von 2 Stunden in Folge statthaft. Bei starkem Spielbetrieb ist nach einer Stunde der Platz freizugeben (auch bei einem Doppel).
3.2.8 Vor einem Spiel oder während eines Spieles kann keine weitere Platzreservierung vorgenommen werden. Damit soll des „Springen von Spiel zu Spiel“ zum Nachteil anderer Mitglieder unterbunden
werden. Ein weiterer Platz kann also erst für die übernächste Stunde reserviert werden, sofern für diesen Platz keine Anwartschaft besteht.
4. Namensschilder
Jeder Spieler hat nach Beendigung des Spiels sein Namensschild von der Belegungstafel zu entfernen. Die Ausgabe von neuen Schildern - als Ersatz für verloren gegangene - erfolgt durch die
Clubbewirtschaftung gegen Bezahlung. Der Bedarf von Namensschildern ist in das Bestellformular (unter der Belegungsliste) einzutragen (Kosten 3,00 €).
5. Doppelzwang
Bei starkem Spielbetrieb sind Vorstandsmitglieder berechtigt, Doppelzwang anzuordnen.
6. Spielkleidung
Gespielt werden darf nur in vorgeschriebenerTenniskleidung. Es gelten die Vorschriften des Deutschen Tennisverbandes (keine Kleidung wie z.B. für die Sportarten Fußball, Handball, Radfahren
etc.). Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.
7. Regelung des Sportbetriebes
Die Regelung des Sportbetriebes richtet sich nach der Ranglisten- und Mannschaftsordnung. Die Aufstellung der Turniermannschaften und der Ranglisten sind Aufgabe
des Sport- und Jugendwartes. Einsprüche gegen Entscheidungen und Anweisungen des Sport- und Jugendwartes können beim Vorstand vorgebracht werden.
8. Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche haben Spielrecht wochentags bis 17.00 h, darüber hinaus nur, soweit kein Erwachsener den Platz beansprucht. Am Wochenende gelten die Plätze
7-9 bis 17.00 h vorrangig als Jugendplätze.
9. Einhaltung der Platz- und Spielordnung
Im Interesse eines reibungslosen Ablaufes des Sportbetriebes ist die Platz- und Spielordnung uneingeschränkt einzuhalten. Sie erleichtert allen Mitgliedern den ungetrübten Aufenthalt auf dem
Clubgelände und die Ausübung des Tennissportes. Bei nachhaltigen Verstößen behält sich der Vorstand geeignete Maßnahmen vor (Verweis, Verwarnung, Spielverbot, Vereinsausschluss).